Die Elektro-Innung Essen informiert zu Balkonkraftwerken
Eine Kleinst-PV-Anlage darf über eine Steckvorrichtung an einen Stromkreis nur angeschlossen werden, wenn: Die Anbringung von Kleinst-PV-Anlagen an Hausfassaden und Balkonbrüstungen o. ä. ist mit dem Hauseigentümer abzustimmen. Auswirkungen auf bestehende Versicherungen (Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung) sind zu prüfen.







