Aufgaben der Geschäftsführung
Die Aufgaben der Geschäftsführung sind in der Satzung der Kreishandwerkerschaft Essen festgelegt und enthalten:
- die satzungsmäßige Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Versammlungen und Vorstandssitzungen der Kreishandwerkerschaft sowie der Innungen, deren Geschäftsführung vereinbart ist
- die Organisation von Veranstaltungen der Kreishandwerkerschaft bzw. von öffentlichen Veranstaltungen, an denen die Kreishandwerkerschaft oder ihre Innungen teilnehmen (Freisprechungen, Messen u. ä.)
- die Repräsentation der Kreishandwerkerschaft bei Tagungen und Veranstaltungen
- die Überwachung aller finanzrelevanten Vorgänge der oben genannten Körperschaften
- die Organisation der Aktivitäten zur Berufsorientierung für das Handwerk
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Aufgaben, die mit der Handwerkskammer Düsseldorf vereinbart sind:
- insbesondere Nachweispflichten und Dokumentationen
- die Betreuung der Innungen, deren Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft obliegt, vor allem:
- das Führen der Mitgliederdatei
- die Überwachung und Organisation aller Jubiläen
- eine aktive Innungswerbung
- die Organisation und Teilnahme an allen Vorstandssitzungen und Innungsveranstaltungen
- die Protokollerstellung sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs sowie die Organisation der turnusmäßigen Wahlen der Gremien
- die Führung der Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft.