Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Essen

Aufgaben der Geschäftsführung

Die Aufgaben der Geschäftsführung sind in der Satzung der Kreishandwerkerschaft Essen festgelegt und enthalten:

  • die satzungsmäßige Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Versammlungen und Vorstandssitzungen der Kreishandwerkerschaft sowie der Innungen, deren Geschäftsführung vereinbart ist
  • die Organisation von Veranstaltungen der Kreishandwerkerschaft bzw. von öffentlichen Veranstaltungen, an denen die Kreishandwerkerschaft oder ihre Innungen teilnehmen (Freisprechungen, Messen u. ä.)
  • die Repräsentation der Kreishandwerkerschaft bei Tagungen und Veranstaltungen
  • die Überwachung aller finanzrelevanten Vorgänge der oben genannten Körperschaften
  • die Organisation der Aktivitäten zur Berufsorientierung für das Handwerk
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Aufgaben, die mit der Handwerkskammer Düsseldorf vereinbart sind:
    • insbesondere Nachweispflichten und Dokumentationen
    • die Betreuung der Innungen, deren Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft obliegt, vor allem:
      • das Führen der Mitgliederdatei
      • die Überwachung und Organisation aller Jubiläen
      • eine aktive Innungswerbung
      • die Organisation und Teilnahme an allen Vorstandssitzungen und Innungsveranstaltungen
      • die Protokollerstellung sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs sowie die Organisation der turnusmäßigen Wahlen der Gremien
  • die Führung der Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft.

Ass. jur.
Wolfgang Dapprich

Hauptgeschäftsführer

0201 / 32 008 – 11

wolfgang.dapprich@kh-essen.de

Harald Buscher

Geschäftsführer

0201 / 32 008 – 15

harald.buscher@kh-essen.de

Martin Weber

Geschäftsführer

0201 / 32 008 – 17

martin.weber@kh-essen.de

Nadine Sasek

Geschäftsführerin

0201 / 32 008 – 13

nadine.sasek@kh-essen.de