Notdienst der Elektro-Innung Essen

Wir sind für Sie da, wenn andere Feierabend haben!

Die Elektro-Notdienst-Gemeinschaft besteht ausschließlich aus kompetenten Fachbetrieben der Elektro-Innung Essen. Die Betriebe wechseln wöchentlich. Kurze Anfahrtszeiten und gedeckelte Kosten – Ihr bester Schutz vor Internetabzockern!

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle 02 01 / 32 008 – 0 oder Herrn Jost 02 01 / 81 50 37 77 in Verbindung.

Elektro Notdienst-Hotline: Tel. 02 01 / 32 008 – 88

⬇️ Bedingungen für den Notdienst

Gegenstand dieses Auftrages ist die Behebung eines Notstandes, damit eine drohende Gefahr beseitigt wird, die beispielsweise durch Störungen an der Elektroanlage oder Ausfallen einer elektrischen Heizung entstehen kann. Deshalb werden die erforderlichen Arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) ausgeführt.

Vertragsinhalt ist die Tätigkeit als solche, eine Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Arbeitsergebnisses wird nicht übernommen. Wenn darüber hinausgehende Arbeiten verrichtet werden sollen, die üblicherweise durch Handwerksbetriebe übernommen werden, bedarf es dazu eines besonderen und neuen Auftrags, für den die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten.

Haftungs- und Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Bleibt die Dienstleistung ohne Erfolg, können daraus keine Ansprüche hergeleitet werden. Die Auftragnehmerin wird sich bemühen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens eine provisorische Behebung des Notstandes zu erreichen. Für alle Beschädigungen – auch des Eigentums Dritter – hat der Auftraggeber aufzukommen. Bei feuergefährlichen Arbeiten hat der Auftraggeber alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen selber zu treffen.

Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor, soweit nicht die Gegenstände durch erfolgten Einbau wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind.

Die Vergütung wird sofort mit Rechnungserteilung und ohne Abzug fällig.