Warum Sie Innungsmitglied werden sollten

Die wichtigsten Vorteile:

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Kreishandwerkerschaft Essen und Innung – Ihre verlässlichen Partner vor Ort

Als Innungsmitglied haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Interessen von Ihrer Kreishandwerkerschaft und Innung vertreten werden.

Wir wollen Ihr erster Ansprechpartner sein in allen betrieblichen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten! In diesem Zusammenhang unterstützen wir Innungsmitglieder in folgenden Bereichen:

IM RECHTLICHEN BEREICH

Kostenfreie Beratung in allen Rechtsgebieten mit betrieblichen Zusammenhängen (z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.).

Die Vertragsanwälte werden für Sie kostenlos im Inkassobereich tätig. Das Kostenrisiko hinsichtlich der Anwaltsvergütung ist von Ihnen erst im Bereich der Vollstreckung oder des sog. streitigen Verfahrens zu tragen.

Kostenlose Prozessvertretung durch die Vertragsanwälte der Innung vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der 1. und 2. Instanz.

Im betrieblichen Bereich

Die Innung hält für Sie kostenlose Musterverträge und Formulare parat wie z.B. Arbeitsverträge, Miet-/Pachtverträge, Werkverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.

Bei der Formulierung von wichtigen Schreiben wie z.B. Abmahnungen, Kündigungen, Kauf- und Werkverträgen usw. unterstützt Sie die Innung.

Die Innung kooperiert mit Steuerberatern, die die Mitglieds-betriebe im fiskalischen Bereich unterstützen.

Im Bereich der Interessenvertretung

Die Innung achtet darauf, dass „sauber“ geworben wird. Wettbewerbsverstöße werden abgemahnt.

Die Innung verfolgt und bekämpft gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Essen die Schwarzarbeit.

Die Innung unterhält und pflegt die Kontakte zu Behörden und Ämtern, Krankenkassen, Geldinstituten, Versicherungen, zu der Agentur für Arbeit, zu den Berufsgenossenschaften sowie zu Kammern und Verbänden.

Die Innung vermittelt bei Streitigkeiten. Beschwerden von Verbrauchern können unbürokratisch gütlich beigelegtwerden.

Über die Innung sind Sie auch den Fachverbänden angeschlossen!

Im Bereich div. Rahmenverträge

Ein Mietberufsbekleidungsdienst räumt Innungsmitgliedern speziell einen Nachlass ein.

Die Berufsgenossenschaft fordert arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Innung arbeitet mit einem Arbeitsmediziner zusammen, der diese betriebliche Verpflichtung preiswert erfüllt.

Die Betriebe müssen sicherheitstechnisch betreut werden, die Innung stellt Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.

Mit den Stadtwerken Essen hat die Kreishandwerkerschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen, über den Innungsmitgliedern im betrieblichen und privaten Bereich Vorteile eingeräumt werden.

Im Bereich der Informationen

Über Rundschreiben sowie E-Mails der Innung und der Kreishandwerkerschaft werden die Innungsmitglieder über viele Änderungen in rechtlichen, wirtschaftlichen und, steuerlichen und sonstigen Gebieten informiert.

Allen Innungsmitgliedern geht das Mitteilungsblatt der Kreishandwerkerschaft Essen – das “Essener Handwerk” – kostenlos zu. Auch hierüber werden interessante und aktuelle Informationen weitergebeben.

Im Versicherungswesen

Über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft besteht die Möglichkeit sich über sämtliche Versicherungsmöglichkeiten zu informieren und auch abzusichern, etwa im Kfz-, Haftpflicht-, Unfallversicherungsbereich u.a.

Spezielle Beratung und verlässliche Angebote erfolgen im Bereich der Altersvorsorge, ob das nun für die Mitarbeiter oder den Chef persönlich gilt.

Die Krankenversicherung ist ein spezielles Thema, auch hier kooperiert die Innung mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, die eine preiswerte und gute Absicherung ermöglichen.

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