Die Lehrgänge der Überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk stellen sicher, dass alle Auszubildenden die relevanten Fertigkeiten ihres Ausbildungsberufes in der erforderlichen Tiefe einüben können – und zwar unabhängig vom Auftragseingang und von den Tätigkeitsschwerpunkten ihres jeweiligen Lehrbetriebes. Handlungskompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit werden somit gestärkt.
Die Ausbildung im Dualen System setzt sich aus den Säulen Betriebliche Berufsausbildung und Berufsschule zusammen. Die Überbetriebliche Unterweisung – kurz ÜLU, ÜBL oder ÜBA genannt – ergänzt im Handwerk die Betriebliche Ausbildung. Ziel der Überbetrieblichen Unterweisung in den gemeinsamen Lehrwerkstätten des Handwerks ist es, unabhängig von den Tätigkeitsschwerpunkten einzelner Ausbildungsbetriebe eine gleichmäßig hohe Ausbildungsqualität in der von den Ausbildungsordnungen geforderten Breite zu sichern.
Die Überbetriebliche Unterweisung erhöht die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktflexibilität der Auszubildenden, indem sie eine Vervollständigung und Vertiefung relevanter Ausbildungsinhalte in produktionsunabhängigen, handlungsorientierten Lernräumen ermöglicht. Gleichzeitig stützt sie qualitätssichernd die betrieblichen Ausbildungsplätze für die Jugendlichen, indem sie die kleinen und mittleren Unternehmen bei speziellen und aufwendigen Ausbildungsaufgaben unterstützt. Die Überbetriebliche Unterweisung trägt somit dazu bei, die Jugendlichen in Beruf und Gesellschaft zu integrieren und sie zu flexiblen Fachkräften heranzubilden. Durch ihre Innovationsimpulse stellt die Überbetriebliche Unterweisung zudem ein wirksames Instrument der Gewerbeförderung im Handwerk dar. Die Überbetriebliche Unterweisung wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Europäischen Union und – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages – des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt.