Unsere Aufgaben

Die Kreishandwerkerschaft Essen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Die Gesamtinteressen des örtlichen selbstständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der ihr angeschlossenen Handwerksinnungen wahrzunehmen
  • die Essener Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
  • die Behörden bei den das selbständige Handwerk ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
  • die Geschäfte der Handwerksinnungen – ihrerseits gleichfalls Körperschaften öffentlichen Rechts – auf deren Ansuchen zu führen, 
  • das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Öffentlichkeits- sowie Pressearbeit wahrzunehmen, 
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen sowie Delegierungen wahrzunehmen. 

Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss von 26 Innungen des Essener Handwerks, wobei sie für 25 Innungen die Geschäfte zu führen hat. Die Fleischer-Innung hat eine eigene Geschäftsstelle. 

Neben der Mitwirkung im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks, bei Tarifverhandlungen, bei der Gestaltung des Innungslebens u. a. liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der individuellen Beratung der Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbstständigen Handwerksbetriebs in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Als Partner der Handwerksunternehmer bietet die Kreishandwerkerschaft Essen diese breite Palette von Dienst- und Serviceangeboten unter einer Bedingung an: Der Mitgliedschaft in der zuständigen Innung!