Freiwillige Pflegezusatzversicherung nicht erhöht absetzbar
Freiwillige Pflegezusatzbeiträge sind nur als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Sie wirken sich steuerlich jedoch wegen höherer Basis-Krankenversicherungsbeiträge und Pflegepflicht-Beiträge nicht aus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält dies in seinem Urteil vom 24. Juli 2025 (X R 10/20) für verfassungsgemäß. In der Praxis …

















