Elektromobilität im steuerlichen Fokus

Die Förderung der Elektromobilität spielt in der Steuer- und Energiepolitik der neuen Bundesregierung eine zentrale Rolle. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Preisgrenze für steuerlich geförderte E-Dienstwagen auf 100.000 Euro steigt. Dazu kommen Sonderabschreibungen, eine Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und eine verlängerte Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw. Bidirektionales Laden, also das Rückspeisen von Strom aus dem E-Auto ins Hausnetz, wird zunehmend relevant. Seit 2025 fällt dafür keine Stromsteuer mehr an, wenn der Strom lokal genutzt wird. Fahrzeughalter gelten dabei nicht als Stromversorger – ein bürokratischer Vorteil.
Ein wesentlicher Anreiz ist zudem die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung für Dienstwagen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Diese Regelung reduziert den zu versteuernden geldwerten Vorteil durch eine Minderung des Bruttolistenpreises. Je nach Anschaffungsjahr gelten unterschiedliche Abschläge – was die Anwendung in der Praxis komplex und
fehleranfällig macht. Für Plug-in-Hybride ist seit 2025 eine Mindestreichweite von 80 km erforderlich, nachzuweisen durch die sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung.
Entscheidend ist das Anschaffungsjahr des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob es neu oder gebraucht ist. Der Bruttolistenpreis zur Erstzulassung bildet die Berechnungsgrundlage für steuerliche Vorteile – etwa 50 Prozent oder 25 Prozent Kürzung, abhängig von technischen Kriterien wie Batteriekapazität.
Ein weiteres zentrales Thema ist das Aufladen von E-Dienstwagen. Hier besteht die Möglichkeit zur steuerfreien Kürzung des geldwerten Vorteils über Pauschalen (z. B. 30 Euro pro Monat bei Ladeinfrastruktur im Betrieb). Alternativ kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Ein Wechsel zum Einzelnachweis der tatsächlichen Stromkosten ist zulässig, erfordert aber detaillierte Dokumentation wie Stromzähler und Strompreise je Monat. Durchschnittswerte oder Verbrauchsschätzungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Jens Jensen
MIZ Steuerberatung
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