Die E-Rechnung wird Pflicht

Online Digital E Invoice (C) Andrey Popov

Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Gemeint ist eine digitale Rechnung, die strukturierte Daten enthält – kein einfaches PDF. Im B2B-Bereich müssen auch alle Rechnungen über 250 Euro brutto als E-Rechnung verschickt werden. Für Rechnungen an Privatpersonen gilt das nicht.

Aus meiner Erfahrung haben sich viele Handwerksbetriebe noch gar nicht mit der E-Rechnung auseinandergesetzt“, meint Anke Fengler, die als Digitalisierungsberaterin viel im Handwerk unterwegs ist. An der E-Rechnung kommt aber kein Unternehmen vorbei. Nach Auskunft von Steuerberater Martin Hövelmann aus Recklinghausen sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen – auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmen und Vermieter von Immobilien – von der Rechtsänderung betroffen. Auch wer nur für Privatkunden tätig ist, hat in der Regel mit Lieferanten und Dienstleistern zu tun, die Rechnungen über 250 Euro brutto ausstellen.

Was ist zu tun?
• Um ab Januar E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, sollte man rechtzeitig prüfen, ob das bestehende Rechnungsprogramm diese Anforderungen erfüllt, rät Anke Fengler.
• Alle Fachleute empfehlen, ein eigenes E-Mail-Postfach für den Rechnungseingang zu verwenden und den Lieferanten und Dienstleistern diese neue E-Mail-Adresse mitzuteilen.
• Das separate E-Mail-Postfach ist nicht nur praktisch, um die Übersicht zu behalten, sondern notwendig für die spätere Archivierung. Denn ab 2025 gilt: Eine elektronische Rechnung muss eine elektronische Rechnung bleiben. Sie darf nur elektronisch weiterverarbeitet werden. Auch die Steuerberatungen erwarten eine elektronische Übermittlung, damit sie gebucht und unverändert archivierbar ist. (Stichwort GoBD, die schon seit 2015 gelten).
• Betriebe, die bisher noch mit Word, PDF, Excel und Fotoformaten wie JPG arbeiten, werden nicht umhinkommen, sich eine Software anzuschaffen. „Aber da gibt es auch kostengünstige Programme, die einfach zu bedienen sind“, weiß Anke Fengler.
• Julia Schiminski, die ebenfalls als Digitalisierungsberaterin im Handwerk tätig ist, hat noch eine Ergänzung: „Betriebe benötigen für die Archivierung ein Speichermedium, das mindestens 10 Jahre lang existiert und von dem die Daten jederzeit auswertbar abgerufen werden können. Ein geeignetes Speichermedium kann zum Beispiel eine Cloud-Lösung sein“.

XRechnung und ZUGFeRD
Die Einführung der elektronischen Rechnung ist eine europäische Maßnahme, um gegen Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Betriebe, die Leistungen für die öffentliche Hand erbringen, müssen bereits heute E-Rechnungen im Format „XRechnung“ ausstellen. Aber was ist eine XRechnung? „In der Fachsprache nennt man es ‚ XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell“. Es ist ein rein digitales, maschinenlesbares Format, das man mit dem menschlichen Auge nicht mehr sieht“, erklärt Beraterin Anke Fengler. In der bisherigen Praxis gängig ist noch das ZUGFeRD-Format. Es ist eine Mischform, neben den maschinenlesbaren XML-Rechnungsdaten wird auch eine automatisch erzeugte PDF angehängt. Entsprechende Software-Programme können diese Formate lesen und weiterverarbeiten.

Es gibt Übergangsfristen
Betriebe müssen nicht von heute auf morgen selbst E-Rechnungen ausstellen – vor allem, wenn hauptsächlich für Privatkunden gearbeitet wird. Es gibt Übergangsfristen. Aber ab dem 31. Dezember 2027 existieren im B2B-Bereich keine Papierrechnungen mehr, wie Julia Schiminski in der Übersicht rechts zeigt.

Die Vorteile überwiegen
Fachleute sehen die E-Rechnung als große Chance zur Digitalisierung der Abläufe im Handwerk. Die Vorteile lägen auf der Hand:
• Zeitersparnis: Automatisierung von Prozessen,
weniger manueller Aufwand
• Kostensenkung: Reduzierung von Druck-
und Versandkosten
• Umweltfreundlichkeit: Papierreduzierung
und weniger CO2-Ausstoß
• Effizienzsteigerung: Schnellere Verarbeitung
und Zahlungseingang
• Sicherheit: Schutz vor Datenverlust und Manipulation
• Zukunftssicherheit: Anpassung an digitale Prozesse
und rechtliche Anforderungen
• Papierrechnungen werden auch für Ihre Kunden
irgendwann lästig.

Ab 01.01.2025
(grundlegende Verpflichtung)
Betriebe müssen in der Lage sein, Eingangs- E-Rechnungen von Gewerbekunden zu empfangen, wenn die Rechnungen einem
einheitlich maschinenlesbaren Format entsprechen.
Bis 31.12.2026
Eine Übergangsfrist von zwei Jahren erlaubt es allen, noch
Papier und elektronische Rechnungen im sonstigen Format
zu verwenden, sofern der Empfänger zustimmt.
Ab 01.01.2027
Zwingend vorgeschrieben: Betriebe, die einen Vorjahresumsatz
von mehr als 800.000 Euro haben, dürfen nur noch E-Rechnungen an Gewerbekunden verschicken.
Bis 31.12.2027
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro
ist eine verlängerte Übergangsfrist vorgesehen.
Ab 01.01.2028
(für alle verpflichtend im Geschäftsverkehr)
E-Rechnung wird auch für Unternehmen verpflichtend, die einen Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro haben. Es müssen alle E-Rechnungen ausstellen können bei Beträgen über 250 Euro.

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