Die IKK classic, Deutschlands größte Innungskrankenkasse, setzt mit einem gesundheitspolitischen Positionspapier einen klaren Impuls für eine bessere Absicherung selbstständiger Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft. Ziel ist es, bestehende Schutzlücken zu schließen und mehr Sicherheit zu schaffen. Denn: Eine Schwangerschaft darf nicht zum wirtschaftlichen Risiko werden, weder für Angestellte noch für selbstständige Frauen. Gerade im Handwerk ist das Thema besonders wichtig. Denn viele Unternehmerinnen arbeiten körperlich belastend, und der Betrieb hängt oft direkt von ihrer eigenen Arbeitskraft ab.

Schutzlücke trifft besonders das Handwerk
Für abhängig Beschäftigte ist Mutterschutz in Deutschland klar geregelt. Selbstständig erwerbstätige Frauen sind dagegen deutlich schlechter abgesichert. Zwar können sie sich freiwillig mit Krankengeld versichern oder private Tarife abschließen. Doch diese Leistungen greifen nur während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Kommt es außerhalb dieses Zeitraums zu schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen, fehlt bislang ein Anspruch auf Einkommensersatz. „Für viele Frauen bedeutet Schwangerschaft: weiterarbeiten, um massive wirtschaftliche Einschnitte zu vermeiden. Das kann nicht nur die die Gesundheit der werdenden Mütter gefährden, sondern auch die ihres ungeborenen Kindes”, sagt Bernd Walter, Regionaldirektor der IKK classic.
Pragmatisch und fair
Die IKK classic schlägt eine umfassende Absicherung vor. Das Modell sieht Leistungen sowohl während der gesetzlichen Schutzfristen als auch bei schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen während der gesamten Schwangerschaft vor.
Vorgesehen ist eine Einkommensersatzleistung von 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens der letzten zwölf Monate, begrenzt auf maximal 20 Wochen je Schwangerschaft. Die Leistung soll ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung greifen.
Solidarische Finanzierung über bestehende Strukturen
Zur Finanzierung schlägt die IKK classic vor, die Leistung in die bestehende Umlage U2 zu integrieren. Ein zusätzlicher Bundeszuschuss aus Steuermitteln könnte den entstehenden Mehrbedarf ganz oder teilweise ausgleichen. Das würde auch dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Staates entsprechen. Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jede Mutter hat damit Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft. Das gilt auch für das ungeborene Kind.
Partnerin des Handwerks
Mit rund drei Millionen Versicherten ist die IKK classic die führende Krankenversicherung für das Handwerk. Mit ihrer Initiative setzt sie sich dafür ein, dass die Gesundheit und die Bedürfnisse von Unternehmerinnen stärker in den Mittelpunkt rücken.
Weitere Informationen unter
www.ikk-classic.de/presse/haltung-politik/mutterschutz-fuer-selbststaendige






