Eine Kleinst-PV-Anlage darf über eine Steckvorrichtung an einen Stromkreis nur angeschlossen werden, wenn:
- die Steckdose als spezielle Energieeinspeisesteckdose ausgeführt ist (haushaltsübliche Steckdosen, wie Schuko®, sind dafür nicht zulässig) – bei vorhandenen Steckdosen ist ein Austausch durch ein bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb erforderlich,
- der Einspeisestromkreis im Verteiler gekennzeichnet und die Einspeisesteckdose mit dem zulässigen Einspeisestrom beschriftet ist,
- bei einem bereits vorhandenen Stromkreis dieser von einem bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb geprüft und der für diesen Stromkreis zuständige Leitungsschutzschalter gegen einen mit niedrigerem Bemessungsstrom ausgetauscht wurde,
- nicht mehr als eine derartige Kleinst-PV-Anlage angeschlossen wird,
- diese Kleinst-PV-Anlage über eine gültige EU-Konformitätserklärung unter Berücksichtigung aller relevanten EU-Richtlinien verfügt,
- die Kleinst-PV-Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert wurde,
- die Notwendigkeit eines Austauschs des Stromzählers mit dem Messstellenbetreiber geklärt ist.
Die Anbringung von Kleinst-PV-Anlagen an Hausfassaden und Balkonbrüstungen o. ä. ist mit dem Hauseigentümer abzustimmen. Auswirkungen auf bestehende Versicherungen (Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung) sind zu prüfen.