Die Elektro-Innung Essen informiert zu Balkonkraftwerken

Eine Kleinst-PV-Anlage darf über eine Steckvorrichtung an einen Stromkreis nur angeschlossen werden, wenn:

  1. die Steckdose als spezielle Energieeinspeisesteckdose ausgeführt ist (haushaltsübliche Steckdosen, wie Schuko®, sind dafür nicht zulässig) – bei vorhandenen Steckdosen ist ein Austausch durch ein bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb erforderlich
  2. der Einspeisestromkreis im Verteiler gekennzeichnet und die Einspeisesteckdose mit dem zulässigen Einspeisestrom beschriftet ist, 
  1. bei einem bereits vorhandenen Stromkreis dieser von einem bei einem Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb geprüft und der für diesen Stromkreis zuständige Leitungsschutzschalter gegen einen mit niedrigerem Bemessungsstrom ausgetauscht wurde, 
  2. nicht mehr als eine derartige Kleinst-PV-Anlage angeschlossen wird, 
  3. diese Kleinst-PV-Anlage über eine gültige EU-Konformitätserklärung unter Berücksichtigung aller relevanten EU-Richtlinien verfügt, 
  4. die Kleinst-PV-Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert wurde, 
  5. die Notwendigkeit eines Austauschs des Stromzählers mit dem Messstellenbetreiber geklärt ist. 

Die Anbringung von Kleinst-PV-Anlagen an Hausfassaden und Balkonbrüstungen o. ä. ist mit dem Hauseigentümer abzustimmen. Auswirkungen auf bestehende Versicherungen (Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung) sind zu prüfen.