Wichtige Änderung bei Online-Verträgen: Das Ende der OS-Plattform
Handwerksbetriebe, aufgepasst! Es gibt eine wichtige Neuerung bezüglich Ihrer Informationspflichten bei Online-Verträgen mit Verbrauchern, die ab dem 20. Juli 2025 in Kraft tritt.

Was ändert sich?
Bisher waren Sie als Handwerksbetrieb, der Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließt, verpflichtet, einen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) auf Ihrer Webseite anzugeben. Diese Pflicht entfällt!
Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die zugrundeliegende EU-Verordnung (Nr. 524/2013, ODR-Verordnung) aufgehoben und die OS-Plattform ab dem 20. Juli 2025 eingestellt.
Was müssen Sie tun?
- Ab dem 20. Juli 2025: Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform von Ihrer Webseite. Wenn der Link danach noch vorhanden ist, besteht das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
- Bis zum 19. Juli 2025: Der Link muss weiterhin auf Ihrer Webseite bestehen bleiben.
Wichtiger Hinweis zu anderen Informationspflichten
Die Aufhebung der ODR-Verordnung betrifft nicht Ihre weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Diese Pflichten bleiben weiterhin bestehen.
Sie wurden wegen fehlender Verlinkung abgemahnt?
Falls Sie in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
Setzen Sie sich schriftlich mit dem Empfänger der Unterlassungserklärung in Verbindung. Erklären Sie, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab dem 20. Juli 2025 entfällt, und kündigen Sie diese hilfsweise. Andernfalls könnte die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung über die gesetzliche Pflicht hinaus Bestand haben.
Weitere Unterstützung und Informationen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat seine Praxis Recht-Merkblätter „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ und „Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“ an die neue Rechtslage angepasst. Diese können Sie hier zur Unterstützung herunterladen: