Arbeitsagentur unterstützt mit Einstiegsqualifizierung

Wer benachteiligten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum bietet, kann einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge erhalten. 

Arbeitgeber lernen so potenzielle Auszubildende kennen und können sich idealerweise zukünftige Fachkräfte sichern. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Praktikumsvertrag über mindestens vier und höchstens zwölf Monate sowie die Zahlung von Vergütung und Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem darf keine Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen Unternehmer und Praktikant bestehen. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist in bestimmten Fällen ab dem 1. August möglich. Am Ende der Einstiegsqualifizierung sollen die Betriebe dem Praktikanten ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, mit dem sie ein Zertifikat bei der zuständigen Kammer beantragen können. Damit lässt sich die Dauer der angestrebten Ausbildung verkürzen. Für die Übernahme in eine Ausbildung bieten Abeitsagentur oder Jobcenter weiterführende Unterstützung an, zum Beispiel durch eine „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Dabei erhält der Auszubildende eine flexible und persönliche Förderung – beispielsweise in Form von Stützunterricht oder einer sozialpädagogischen Betreuung. 

Arbeitgeberservice Agentur für Arbeit 
Tel. 0800-4555520
arbeitsagentur.de

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