Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) bietet Unternehmen in strukturschwachen Regionen, zu denen das Ruhrgebiet gehört, starke Investitionsanreize. Gern gesehen ist, wenn Arbeitsplätze geschaffen werden, aber auch der Erhalt von Arbeitsplätzen zählt. Anträge können direkt bei der NRW.BANK gestellt werden. Sie bietet auch kostenlose Beratung.

Noch bis Ende 2027 läuft das RWP-Programm. Da vor allem größere Investitionsvorhaben gefördert werden, kann der RWP-Zuschuss mehrere Zehntausend Euro betragen. Seit Sommer 2023 können mehr Unternehmen in den Genuss der Förderung kommen, denn die Förderrichtlinie „gewerbliche Wirtschaft“ vereinfacht den Zugang zu den sogenannten RWP-Fördermitteln. „Unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels ist es nun nicht mehr zwingend erforderlich, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Auch Unternehmen, die mit ihrer Investitionsmaßnahme die bestehenden Arbeitsplätze sichern, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen“, erklärt Marleen Meyerhoff, Förderberaterin bei der zuständigen NRW.BANK. In der Vergangenheit mussten Unternehmen einiger Branchen zudem nachweisen, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen überregional abgesetzt wurden. „Dieser Einzelnachweis zur Erfüllung des sogenannten Primäreffektes ist mit der neuen Richtlinie ebenfalls entfallen“, so Meyerhoff.
Klimaneutrales Wirtschaften
Eine weitere Neuerung: Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft haben bei der Bewilligung einen größeren Stellenwert. Ein typisches Beispiel ist eine Investition zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen einer Betriebserweiterung. Ob ein Unternehmen günstige Zuschüsse erhält, hängt von der Branche ab. Es können grundsätzlich nur gewerbliche Unternehmen einen Antrag stellen. „Wichtig ist ebenfalls, dass die Investitionsmaßnahme am Unternehmenssitz im Fördergebiet durchgeführt wird“, betont Marleen Meyerhoff.
Um den Zuschuss beantragen zu können, muss natürlich auch ein förderfähiges Vorhaben durchgeführt werden. Unternehmen können zum Beispiel eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende Betriebsstätte durch Investitionen ins Anlagevermögen erweitern. „Förderfähig sind fabrikneue Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grundstücken sowie Baumaßnahmen. Hierfür muss die Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro erreicht werden“, erklärt die Expertin. Der Zuschuss kann bei kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent betragen. In jedem Fall sollte das Unternehmen darauf achten, dass vor Antragstellung keine Verträge geschlossen werden. Wie bei fast allen Förderprogrammen gilt die Faustregel: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, da andernfalls keine Förderung bewilligt werden kann. Der Antrag kann auch direkt im Kundenportal gestellt werden:
www.kundenportal.nrwbank.de.
Unterlagen zur Prüfung einreichen
Vorhaben und Antragsteller werden geprüft: Neben dem unterschriebenen Antragsformular müssen Unternehmen diverse weitere Unterlagen einreichen. Dazu gehören Jahresabschlüsse, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, eine steuerliche Unbedenklichkeitsprüfung, aber auch eine Bestätigung der Hausbank, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. „Wenn eine Zusage erteilt wurde, benötigt die NRW.BANK die einzelnen Rechnungen, um den Zuschuss im Ausgabenerstattungsprinzip auszahlen zu können“, erklärt Meyerhoff. Außerdem wird für fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme kontrolliert, ob die geforderten Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten wurden. DB/CLS
Förderberatung der NRW.BANK:
0211 91741-4800 oder 0251 91741-4800
sowie bei allen Banken und Sparkassen in NRW.
www.nrwbank.de/rwp