
Nach dem abrupten Aus für den „Umweltbonus“ der Ampel-Koalition gab es anderthalb Jahre keine nennenswerte Förderung für E-Mobilität. Jetzt ist die neue Lösung da – und die Förderkonditionen sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen so attraktiv wie nie zuvor. Denn wer die neue Turbo-Abschreibung für E-Mobile und Förderkredite nutzt, kann fünfstellige Beträge bei Investitionen sparen.
Finanzminister Lars Klingbeil hatte einen „Booster“ angekündigt, Mitte Juli wurde die neue E-Förderung beschlossen. Und die hat‘s in sich:
- Vollelektrische Firmenfahrzeuge werden durch eine Turbo-Abschreibung gefördert: Im Anschaffungsjahr können 75 % sofort abgeschrieben werden – das mindert die Steuerschuld und schafft so Liquidität für Investitionen.
- Die Förder-Grenze für E-Autos wurde von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben.
- Die Turbo-Abschreibung von 75 % kann auch bei Anschaffung im Dezember voll geltend gemacht werden. Eine interessante Option für Unternehmer, die zum Ende eines guten Geschäftsjahres ihre Steuerlast drücken wollen.
- Für E-Autos gilt weiter der verminderte Satz von 0,25 % des Bruttolistenpreises, der monatlich für Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden muss („1%-Regel“) – jetzt auch für Dienstwagen bis 100.000 €.
- Die Befreiung von der Kfz-Steuer bleibt.
Damit nicht genug: Im Land Nordrhein-Westfalen hat die staatliche NRW.Bank ein neues Förderprogramm aufgelegt, das die Anschaffung von Elektroautos durch massive Investitionszuschüsse weiter kräftig fördert: Mit dem Programm „Invest Zukunft“ werden Investitionen in Transformation gefördert, darunter Digitalisierung, Erneuerbare Energie und Klimaschutz, aber eben auch Elektromobilität.
Die Vorzüge von „Invest Zukunft“:
- ein Zinsvorteil von 2%-Punkten gegenüber dem Marktzins bei der Finanzierung
- ein Tilgungszuschuss von 20 Prozent der Anschaffungskosten für kleine
- Unternehmen (bis 20 Mitarbeitende).
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der
- förderfähigen Investitionskosten (ohne Eigenkapital bei entsprechender Bonität).

Kombinieren und doppelt profitieren
Wichtig: Nach aktuellem Stand sind Turbo-Abschreibung und die Förderung durch „Invest Zukunft“ kombinierbar. Wer beides nutzt, profitiert also doppelt – und kann bei entsprechend guter Ertragslage nicht nur Steuern optimieren, sondern erhält so für die Elektrifizierung seiner Firmenwagen einen satten Staatszuschuss. In jedem Fall sollte das Vorgehen mit dem Steuerberater und der Hausbank besprochen werden, um Fehler im Prozess zu vermeiden.
Neue Situation durch E-Turbo
Und was sagen Automobil-Profis zur neuen Förderkulisse? „Wir haben jetzt eine völlig neue Situation: Finanzierungen sind künftig oft attraktiver als Leasing“, sagt Christian Land, Verkaufsleiter Transporter und Vans bei LUEG. Der Experte rechnet damit, dass sich der Markt dreht – denn die Steuervorteile der Turbo-Abschreibung kommen nur zum Tragen, wenn ein Fahrzeug gekauft oder finanziert wird, nicht aber beim Leasing.
Attraktiver Mitarbeiter-Bonus
Wegen des verminderten Privatanteils (0,25 % statt 1 % pro Monat) sind voll- elektrische Dienstwagen besonders gut geeignet, um Mitarbeitenden einen Bonus zu gewähren. Der Nutzen eines Dienstwagens ist meist weit größer als das, was bei Arbeitnehmern netto nach einer entsprechenden Gehaltserhöhung ankommt. Zumal es für Elektroautos nach wie vor spannende Aktionen der Hersteller gebe: „Das E-Auto als Dienstwagen ist fürs Unternehmen und für den Mitarbeiter fast immer günstiger als ein Verbrenner“, sagt Christan Land.
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