Die Aufgabe der Schlichtungsstellen ist es, eine gütliche und für beide Seiten zufriedenstellende Beilegung der Streitigkeit zu erreichen.
Daneben bietet die Schlichtungsstelle auch die Möglichkeit, eine kostengünstigere und schnellere Entscheidung zu erhalten, als sie über ein Urteil eines Gerichtes erreicht werden kann. Bei der heutigen Überlastung der Gerichte warten Sie oft Monate, bis der Fall geklärt ist. Manchmal geht es dann noch in die Berufung, es vergeht weitere Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Innerhalb der Kreishandwerkerschaft Essen werden folgende Schlichtungsstellen unterhalten:
- Schiedsstelle der Innung der Baugewerbe – Innung Essen
- Schiedsstelle der Dachdecker – Innung Essen
- Schiedsstelle der Elektro – Innung Essen
- Schiedsstelle der Fahrzeuglackierer-Innung Essen
- Schiedsstelle der Maler und Lackierer – Innung Essen
- Schiedsstelle der Metall – Innung Essen
- Schiedsstelle der Innung des Kfz- Handwerks Essen
- Schiedsstelle der Raumausstatter – Innung Essen
- Schiedsstelle der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Ruhr-West
- Schiedsstelle der Straßenbauer – Innung Essen.
Die Schiedsstellen sind zu erreichen unter:
Kreishandwerkerschaft Essen
Katzenbruchstraße 71
45141 Essen
Tel. 02 01 / 32 008 – 0
Die Schiedsstellen sind mit Sachverständigen und teilweise mit Juristen besetzt, die Sie in einem Gerichtsverfahren möglicherweise teuer bezahlen müssen.
Die Kreishandwerkerschaft benennt Ihnen darüber hinaus weitere Vermittlungs- bzw. Schieds- und Schlichtungsstellen, sofern Sie Ärger mit Handwerkern aus den Handwerksbereichen haben, die oben nicht gesondert benannt sind.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Besetzung von bis zu 5 Sachverständigen folgende Gebühren anfallen:
Innung | Gebühr: Verbraucherbeschwerden | Gebühr: Lehrlingsstreitigkeiten von Nichtmitgliedern |
Bau | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Dachdecker | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Elektro | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Fahrzeuglackierer | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Maler und Lackierer | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Metall | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Raumausstatter | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Sanitär | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
Straßenbauer | 150,00 € (Vorkasse) | 300,00 € +150,00 € Verwaltungspauschale KHS |
* Anmerkung zur Lehrlingsbetreuungsgebühr:
Zahlung erfolgt mit der Eintragung des Vertrages. Anteilige Erstattung bei vorzeitiger Lösung – angefangene Ausbildungsjahre werden komplett berechnet