Die Sicherung des Wohlstands im Alter und die Schaffung eines generationengerechten Rentensystems gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Das Essener Handwerk unterstützt daher ausdrücklich die Bemühungen der Bundespolitik und die Vorschläge der Rentenkommission, das Rentensystem durch strukturelle Reformen und den Einstieg in die Kapitalrente zukunftsfest zu machen. Gleichzeitig erinnert die Kreishandwerkerschaft Essen daran, dass der Weg dorthin die wirtschaftliche Realität der Praxis vor Ort im Blick behalten muss. Unter dem Leitmotiv „Strukturreform ja, aber gemeinsam mit dem personalintensiven Handwerk“ plädiert die Kreishandwerkerschaft dafür, die Belange der vorwiegend kleinst- und familiengeführten Handwerksbetriebe partnerschaftlich in die Pläne einzubinden.
„Wir bekennen uns voll und ganz zu einer verlässlichen Alterssicherung und der notwendigen Modernisierung des Systems“, erklärt Martin van Beek, Essens Kreishandwerksmeister. Damit diese Reformen jedoch tragfähig seien, dürften sie die Leistungsfähigkeit der Betriebe nicht überfordern. „Gerade Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern reagieren hochsensibel auf steigende Lohnnebenkosten und neue bürokratische Hürden. Um die Balance zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und wirtschaftlicher Machbarkeit zu wahren sehen wir vor allem bei der geplanten Reform der geringfügigen Beschäftigung noch dringenden Nachbesserungsbedarf.“

Der Vorschlag der Rentenkommission, Minijobs ab dem ersten Euro voll sozialabgabenpflichtig zu machen, würde den Betrieben einen unverzichtbaren Flexibilitäts-Puffer nehmen. Handwerksbetriebe nutzen Minijobs als Brücken, um kurzfristige Auftragsspitzen oder saisonale Mehrarbeit abzufangen – oft mithilfe von erfahrenen Alt-Gesellinnen und -Gesellen im Ruhestand, Studierenden oder mithelfenden Familienangehörigen. Um zu verhindern, dass diese legalen Beschäftigungsverhältnisse durch überbordende Bürokratie und hohe Kosten unattraktiv werden und in die Schattenwirtschaft abwandern, wirbt das Handwerk für ein passgenaues Modell, das die Beitrags- und Bürokratiefreiheit für Betriebe unter zehn Mitarbeitern garantiert.
Ebenso bedarf es verlässlicher Perspektiven bei den Lohnnebenkosten. Durch die Festschreibung des Rentenniveaus im Rentenpaket II drohen die Beitragssätze zur Rentenversicherung bis 2035 auf über 21 Prozent zu steigen. Da das Handwerk im Gegensatz anderen Wirtschaftszweigen extrem personalintensiv ist, wirken sich steigende Abgaben direkt auf die Preise für die Endkundschaft aus. Um die Nachfrage im wichtigen Sanierungs- und Wohnungsbausektor nicht komplett zu bremsen und gleichzeitig die duale Ausbildung von Lehrlingen finanziell abzusichern, fordert das Handwerk ein verlässliches Belastungsmoratorium, das die Sozialabgaben dauerhaft unter der 40-Prozent-Marke deckelt.
„Gleichzeitig gilt es, bestehende Potenziale zur Fachkräftesicherung optimal zu nutzen. Die seit Januar 2026 geltende Aktivrente ist hierzu ein hervorragendes Instrument. Dass selbstständige Handwerksmeister bislang von diesem steuerfreien Hinzuverdienst ausgeschlossen sind, bremst jedoch wertvolles Know-how. Eine Ausweitung dieser Regelung auf Selbstständige würde es vielen Betriebsinhabern ohne Nachfolger ermöglichen, im Alter noch punktuell mitzuarbeiten und ihre Expertise an die nächste Generation weiterzugeben“, erklärt van Beek.
Das Handwerk versteht sich ausdrücklich als Partner der Politik bei der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme. Dennoch gilt es bspw. bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, eine echte, bürokratiearme Wahlfreiheit zu garantieren, damit auch private, betriebliche oder immobilienbasierte Vorsorgemodelle als Absicherung anerkannt werden. Auch bei der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung wird für faire Härtefallregelungen geworben, damit Arbeitnehmende in körperlich besonders belastenden Berufen nach 45 Arbeitsjahren weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in den verdienten Ruhestand gehen können.
Für das Handwerk in Essen schließen sich eine moderne Rentenpolitik und der Schutz der wirtschaftlichen Basis nicht aus – sie bedingen einander. „Nur wenn der Motor der Wirtschaft, die Kleinstbetriebe, nicht abgewürgt wird, kann die Rentenreform nachhaltig gelingen“, so van Beek.






