Übersicht über mögliche Praktikumsformen
In einer Zeit, in der qualifizierter Nachwuchs im Handwerk dringend gesucht wird, spielen Praktikumsmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Sie sind nicht nur ein effektives Mittel, junge Talente für das Handwerk zu begeistern, sondern auch eine Investition in die Zukunft des Betriebs und der gesamten Branche.
Welche Praktikumsformen gibt es?
Sind die Praktikanten und Praktikantinnen versichert?
Wie kann ich einen Praktikumsplatz melden?
Praktika an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen
Berufsfelderkundung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“
1 Tag
~14 – Jahre
- 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 als 1-tägiges Praktikum
- Sollen Einblicke in berufliche Tätigkeiten und die betriebliche Praxis in mindestens drei Berufsfeldern ermöglichen und die Wahl des später folgenden Betriebspraktikums erleichtern.
Schülerbetriebspraktikum
2 – 3 Wochen
~15 – bis ~16 Jahre
Es wird zwei-bis dreiwöchig in den Klassen 9 und/oder 10 durchgeführt und soll Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das Berufsleben vermitteln.
Ggf. weiteres 1-3 wöchiges Schülerbetriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 11
Praktika am Berufskolleg
Ausbildungsvorbereitung
1 Tage pro Woche
~15 – ~16 Jahre
Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die die Sekundarstufe I bisher ohne Schulabschluss verlassen haben und sich beruflich orientieren.
Für diese besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss nachzuholen. Ziele des Praktikums: Erwerb von ersten beruflichen Kenntnissen, Fähig- und Fertigkeiten und beruflicher Orientierung; Übergang in eine duale Ausbildung
Berufsfachschule (BFS) I und II
1 Tag pro Woche Praktikum über 30 Schulwochen
Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die über einen ersten Schulabschluss oder einen ersten erweiterten Schulabschluss verfügen und berufliche Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten erwerben möchten.
Für diese besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Ersten Erweiterten Schulabschluss (BFS I) oder den Mittleren Schulabschluss (BFS II) zu erwerben.
Praxiskurse
ab 15 Jahren
Praxiskurse können als sogenannte Ergänzungspraktika auch in Betrieben absolviert werden und dienen der vertiefenden Orientierung in einem Berufsfeld.
Langzeitpraktikum
1 Tag in der Woche für ein Halbjahr
Einjähriges Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule
1 Jahr
17 – bis 18-jährig
Die Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule umfasst Schulunterricht und ein fachbezogenes Praktikum. Es ist Aufgabe der Schülerinnen und Schüler, einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Der abzuschließende Praktikantenvertrag ist den Schulen vor dem Praktikum zur Genehmigung vorzulegen. Nach Beendigung des Praktikums bestätigt die Praktikumsstelle den Praktikantinnen und Praktikanten die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums. Die Praktikantinnen und Praktikanten legen diese Bestätigung der Schule vor, die nach erfolgreicher Fachhochschulreifeprüfung in der Klasse 12 das Zeugnis der Fachhochschulreife erstellt. Die Unterrichts- und Praktikumszeiten werden von den Schulen in Abstimmung mit den Praktikumsstellen festgelegt.
Das einjährige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigen
Halbjähriges einschlägiges Praktikum nach der zweijährigen Berufsfachschule
6 Monate
17 – 18-jährig
Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsfachschule am Berufskolleg, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erhalten bei Nachweis eines halbjährigen einschlägigen Praktikums (24 Wochen) die „volle“ Fachhochschulreife.
Soweit die zusammengefassten Praktikumszeiten mindestens 24 Wochen umfassen, stellt die Schule der Schülerin oder dem Schüler die Bescheinigung über den Erwerb der Fachhochschulreife aus.
Einblicke in die Praxis schaffen Begeisterung
Ein Praktikum bietet jungen Menschen die Chance, die Arbeit im Handwerk hautnah zu erleben. Sie erhalten einen realistischen Einblick in die täglichen Aufgaben und Prozesse und können erste praktische Erfahrungen sammeln. Dies ist eine wertvolle Gelegenheit, Berührungsängste abzubauen und die Vielseitigkeit sowie die Kreativität des Handwerks zu entdecken.
Versicherungsschutz bei Probearbeiten
Hiernach sind Personen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, sich jedoch auf der Betriebsstätte mit Zustimmung des Unternehmers dort aufhalten.
Der Versicherungsschutz nach der Satzungsregelung besteht nur auf dem Betriebsgelände, nicht auf den Wegen von und zum Unternehmen.
Bitte beachten:
Sofern Entgelt gezahlt wurde ist dieses im Lohnnachweis DIGITAL zu berücksichtigen.
Ein Praktikum ist eine Maßnahme der Wissensvermittlung. Die Praktikantin oder der Praktikant erprobt sich durch praktischen Einsatz im Betrieb, legt selbst Hand an und ist in den Betriebsablauf eingegliedert. Bei einem derartigen Praktikum besteht immer Versicherungsschutz kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob Entgelt gezahlt wird oder nicht.
Üblicherweise absolvieren Schülerinnen und Schüler aufgrund schulischer Veranlassung ein Praktikum in den Unternehmen. Das Praktikum ist dann Teil der schulischen Ausbildung. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler über den Unfallversicherungsträger der Schule versichert.
Im Gegensatz hierzu besteht jedoch im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung von Fachoberschülerinnen und -schülern der 11. Jahrgangsstufe in den Praxisphasen im Unternehmen Versicherungsschutz über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger.
Für freiwillige Praktika (keine Schulveranstaltung, z. B. in Ferien), die die oben genannten Anforderungen erfüllen, besteht Unfallversicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes (ansonsten siehe Hospitation).
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Aufenthalt auf der Betriebsstätte. Wege von und zur Betriebsstätte sind nicht versichert.
Der Versicherungsschutz gilt während des Unterrichts, der Pausen sowie Betreuungsmaßnahmen unmittelbar vor und nach dem Unterricht, sofern diese im Zusammenwirken mit der Schule statt finden. Der direkte Schul- oder Heimweg ist ebenfalls versichert. Auch Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes oder der Unterrichtszeit obliegen dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und sind versichert.
Studierende sind kraft Gesetzes pflichtversichert. Zuständig sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
In der Studienordnung vorgeschriebene Praktika (vor, während oder nach dem Studium), die im Unternehmen durchgeführt werden, sind über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes versichert.
Während der Studienzeiten an einer (Fach-) Hochschule besteht Versicherungsschutz über die örtlich zuständige (Landes-) Unfallkasse. Während der praktischen Phasen besteht Versicherungsschutz über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ausnahme: Die Abschlussarbeit wird im Rahmen eines echten Beschäftigungsverhältnisses geschrieben.

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