Aktuelles zur Ausbildung

Lehrverträge korrekt ausfüllen – Tarifsteigerungen beachten

Bei der Erstellung von Ausbildungsverträgen bitten wir darum, die jeweils geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen sorgfältig zu prüfen. Auch wenn tarifliche Regelungen nicht in allen Fällen bindend sind, sind insbesondere die Vorgaben zur Mindestausbildungsvergütung zwingend zu berücksichtigen.

In einzelnen Gewerken sind zudem laufende oder bereits beschlossene Tarifsteigerungen zu beachten, die sich auf die Vergütung während der gesamten Ausbildungsdauer auswirken können.

Fehlerhafte Angaben führen regelmäßig zu Rückfragen oder erforderlichen Korrekturen.

Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne vor Einreichung der Verträge.

Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Heinz · 0201 32008-27
Celine Rosenberger · 0201 32008-26

Meldung von Vertragslösungen – bitte um zeitnahe Information

Wir bitten darum, Lösungen von Ausbildungsverhältnissen unverzüglich der Lehrlingsabteilung zu melden.

Für eine ordnungsgemäße Bearbeitung benötigen wir insbesondere folgende Angaben:

  • Datum des Ausscheidens
  • Art der Beendigung (arbeitgeberseitige Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung)

Bitte beachten Sie zudem, dass Ausbildungsverhältnisse nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden können und der Kündigungsgrund zwingend anzugeben ist.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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