Service


Unser Dienstleistungsangebot ist zielgruppenspezifisch auf mittelständische Handwerksbetriebe ausgerichtet. Wir bieten dem Unternehmer das Wissen und die Informationen, die seine eigene fachliche Qualifikation und unternehmerische Fähigkeiten sinnvoll ergänzen. Die Kreishandwerkerschaft bietet den Innungsfachbetrieben umfassende Dienstleistungen.
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> 10 Tips im Umgang mit Handwerkern

Wenden Sie sich immer an einen Meisterbetrieb. Im Zweifelsfalle sollten Sie bei der Kreishandwerkerschaft nachfragen (auch telefonisch), ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt.

Wollen Sie einen größeren Auftrag vergeben, empfiehlt es sich, einen oder mehrere (schriftliche) Kostenvoranschläge einzuholen. Diese stellen unverbindliche fachmännische Berechnungen der voraussichtlichen Kosten dar.

Wenn es nach Art und Durchführung des zu vergebenden Auftrages möglich ist, sollten Sie vereinbaren, daß der Kostenvoranschlag verbindlich sein soll. Ein solcher Festpreis kann nicht überschritten werden.

Wenn Sie einen größeren Auftrag zu vergeben haben, können Sie auch sofort mehrere (schriftliche) Angebote einholen.

Bei der Vergabe von Reparaturaufträgen beachten Sie bitte, daß auch die An- und Abfahrtszeiten berechnet werden. Suchen Sie sich deshalb einen Betrieb in Ihrer Nähe.

Bezeichnen Sie bei Reparaturen möglichst genau den Fehler bzw. Schaden der behoben werden soll. Soweit es möglich ist, sollten Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag erteilen.

Vereinbaren Sie bei Reparaturaufträgen auf dem Auftragsformular eine finanzielle Höchstgrenze und einen vertretbaren Fertigstellungstermin.

Geben Sie dem Handwerksbetrieb Ihre Telefonnummer und Adresse an. Verlangen Sie, daß man Sie bei Verzögerungen, Entdecken zusätzlicher Mängel sowie bei Überschreitungen der gesetzten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt.

Nach ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrages sollten Sie die Rechnung auch prompt bezahlen. Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Handwerker dürfen von dem Rechnungsbetrag keine Skontoabzüge vorgenommen werden.

Wenn Reklamationen auftreten, sollten Sie zuerst mit Ihrem Handwerksbetrieb sprechen. Können Sie auf diesem Wege Unstimmigkeiten nicht bereinigen, rufen Sie vor Einschaltung des Gerichts eine Schieds- oder Schlichtungsstelle an oder bitten sie die Kreishandwerkerschaft um Vermittlung.

> Ärger mit dem Handwerker - Schlichtungsstellen:

Innerhalb der Kreishandwerkerschaft Essen werden drei Schlichtungsstellen unterhalten:

Schiedsstelle der Innung des Kfz-Handwerks Essen

Schiedsstelle der Informationstechniker-Innung Mülheim-Essen-Oberhausen

Schiedsstelle der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Essen.

Alle drei Schiedsstellen sind zu erreichen unter Kreishandwerkerschaft Essen, Katzenbruchstraße 71, 45141 Essen, Telefon 0201/32008-0.

Die Aufgabe der Schlichtungsstellen ist es, eine gütliche und für beide Seiten zufriedenstellende Beilegung der Streitigkeit zu erreichen. Neben diesem Vorteil bietet die Schlichtungsstelle auch die Möglichkeit, eine kostengünstigere und schnellere Entscheidung zu erhalten, als sie über ein Urteil eines Gerichtes erreicht werden kann. Die o. g. Schlichtungsstellen treten kostenlos zusammen, d. h. Sie brauchen für die Entscheidung kein Geld aufzuwenden. Bei der heutigen Überlastung der Gerichte warten Sie oft Monate, bis der Fall geklärt ist. Manchmal geht es dann noch in die Berufung, es vergeht weitere Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung.

Die Schiedsstellen sind mit Sachverständigen und teilweise mit Juristen besetzt, die Sie in einem Gerichtsverfahren möglicherweise teuer bezahlen müssen.

Die Kreishandwerkerschaft benennt Ihnen darüber hinaus weitere Vermittlungs- bzw. Schieds- und Schlichtungsstellen, sofern Sie Ärger mit Handwerkern aus den Handwerksbereichen haben, die oben nicht gesondert benannt sind.

> Existenzgründung

Die Kreishandwerkerschaft Essen erbringt zum Teil gemeinsam mit den Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammer Düsseldorf, den Innungsverbänden und den örtlichen Wirtschaftsförderungsgesellschaften Beratungsleistungen im Bereich der Existenzgründung für Personen, die sich im Handwerk selbständig machen wollen.

Die Leistungen umfassen eine allgemeine Erstberatung zu Meldeformalitäten sowie eine kritische Würdigung des Gründungskonzeptes. In diesem Zusammenhang steht die Kreishandwerkerschaft hilfreich zur Seite in bezug auf die jeweilige Rechtsform der Existenzgründung. Musterverträge sind verfügbar. In den Bereichen des privaten und betrieblichen Versicherungsschutzes können weitere Informationen gegeben werden.

Die Leistungen erstreckten sich darüber hinaus auf eine betriebswirtschaftliche Grundlagenberatung, eine Finanzierungsberatung, eine technische und baurechtliche Beratung sowie auf Fragen der Standortwahl und der weiteren Informationsbeschaffung.

> Sachverständigenwesen

Sie haben einem Handwerksbetrieb einen Auftrag gegeben, das Werk ist vollendet, Sie sind sich jedoch nicht sicher, ob dieses Werk ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, Zweifel bestehen und Ihnen stellt sich die Frage, was ist zu tun?

Im Bereich der Kreishandwerkerschaft Essen existieren über 40 Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt sind, und Kraft Ausübung ihres Amtes verpflichtet sind, neutrale Gutachten zu erstellen. Kontakte zu dem für das jeweilige Handwerk zuständigen Sachverständigen können über die Kreishandwerkerschaft unter der Rufnummer 0201/32008-0 hergestellt werden. Der Sachverständige gibt Ihnen auch gerne Auskunft darüber, inwieweit für sein Tätigwerden mit Kosten zu rechnen ist.

> Handwerksausübung und Schwarzarbeit

Wird der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt, so kann die Ordnungsbehörde von Amts wegen oder auf Antrag der Handwerkskammer (Kreishandwerkerschaft, Innung) die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Die Ausübung des untersagten Gewerbes durch den Gewerbetreibenden kann durch Schließung der Betriebs- und Geschäftsräume oder durch andere geeignete Maßnahmen (Bußgeld gemäß Ordnungswidrigkeitsgesetz) verhindert werden.

Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und deshalb mit Geldbuße geahndet wird. Schwarzarbeit und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht nicht nur, wer ohne erforderliche Handwerksrolleneintragung ein Handwerk selbständig ausübt, sondern auch, wer Aufträge an Schwarzarbeiter vergibt: auch der Auftraggeber kann mit einer Geldbuße belangt werden.

Die wesentlich größere Gefahr liegt für den Auftraggeber in dem hohen vielseitigen Risiko, das immer mit dem Heranziehen eines Schwarzarbeiters verbunden ist. Neben dem Strafrisiko sind u. a. noch gegeben:

Gewährleistungsrisiko
Haftungsrisiko (Funktionsmängel, Sachschäden)
Abnahmerisiko (Arbeit und Material)
Qualitätsrisiko (Arbeit und Material)
Unfallrisiko
Ausgaben- und Steuerabsetzungsrisiko
Schwarzarbeit durch Unberechtigte und - vielfach - Unqualifizierte ist somit riskant
und lohnt sich nicht, sie schadet nur zu oft dem Auftraggeber und stets der Allgemeinheit.

Deshalb: Hände weg von der Schwarzarbeit!